Ein Mund-Nasen-Schutz muss unter anderem auf Märkten, in Einkaufsstraßen und auf den Strandpromenaden in den Küstenorten getragen werden, außerdem in allen öffentlichen Gebäuden und in Cafés und Restaurants, wenn man sich dort im Raum bewegt.
Die Kunden in Cafés und Restaurants müssen Kontaktdaten hinterlassen. Damit soll die Kontaktaufnahme nach möglichen Infektionsfällen erleichtert werden. Pro Tisch muss einer der Kunden seine Telefonnummer oder seine Email-Adresse hinterlassen.
Der entsprechende ministerielle Erlass ist am Freitag im Staatsblatt erschienen. Wenn Kunden sich weigern, dann dürfen sie das Restaurant nicht betreten. Die Kontaktdaten werden 14 Tage aufbewahrt und dann vernichtet.
Ab Samstag ist auch die Benutzung von Wasserpfeifen im öffentlichen Raum verboten, das betrifft die Shisha-Bars.
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