Damit entfällt die Empfehlung, sich in Quarantäne zu begeben und auf das Coronavirus testen zu lassen. Stattdessen sollen die Betroffenen wachsam sein und auf Corona-Symptome achten. Erst dann sei ein Test erforderlich.
Die Föderalregierung hat ein Ampelsystem für Auslandsreisen eingeführt. Nur Reisen in rote Zonen sind verboten. Erhöhte Vorsicht gilt für die orangenen Zonen. Dazu zählen in Europa die Gebiete, in denen die Infektionsrate höher liegt als hierzulande. Das sind beispielsweise Luxemburg oder verschiedene Regionen in Spanien und Österreich.
Für Belgier, die aus einer roten Zone zurückkehren, gilt Quarantänepflicht. Dazu zählen im Augenblick etwa Malta, Norwegen, Schweden und Portugal. Außerdem müssen die Betroffenen einen Corona-Test vornehmen lassen. Die gesetzlichen Grundlagen, um zu überprüfen, ob Betroffene dies auch tun, müssen erst noch geschaffen werden.
Schärfere Reisebestimmungen in Wallonie
Das wallonische Parlament will am Mittwoch die föderalen Reisebestimmungen verschärfen. Wer aus einer roten Zone in die Wallonie zurückkehrt, müsste sich dann verpflichtend in Quarantäne begeben.
Bei Verstößen droht eine Geldstrafe von bis zu 4.000 Euro oder eine Gefängnisstrafe von bis zu sechs Monaten. Das Parlament will über den Gesetzesentwurf am Mittwoch abstimmen.
Die Oppositionspartei CDH hat angekündigt, das Gesetz zu unterstützen. Die Christdemokraten haben aber rechtliche Bedenken und wollen nach der Sommerpause den Staatsrat um ein Gutachten bitten.
Corona-Ampelsystem: Auswirkungen für Grenzpendler und Arbeitnehmer in Belgien
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