Der Gesetzesvorschlag sieht vor, dass eine Schwangerschaft nach bis zu 18 Wochen unterbrochen werden kann, statt wie bisher nach zwölf Wochen. Auch die vorgeschriebene Entscheidungsphase soll angepasst werden, von sechs auf zwei Tage. Des Weiteren soll Abtreibung dann komplett von der Strafverfolgung ausgenommen sein.
Vor allem die flämischen Christdemokraten CD&V, die flämischen Nationalisten von der N-VA und der rechtsextreme Vlaams Belang sind strikt gegen diese Lockerungen. Da diese Parteien bei einer Abstimmung in der Kammer vermutlich unterliegen würden, hatten sie als Verzögerungstaktik letzte Woche durch Änderungen und eine erneute Vorlage beim Staatsrat eine Verschiebung der Abstimmung erzwungen.
Besondere politische Brisanz erhält das Thema aktuell aber vor allem deshalb, weil es Auswirkungen auf die Regierungsbildung auf föderaler Ebene haben könnte. Der Vorsitzende der CD&V, Joachim Coens, verlangt nämlich, dass das Thema Abtreibungsgesetz mit in die Regierungsverhandlungen muss.
Boris Schmidt
Eine Schwangerschaft kann nicht unterbrochen, sondern nur abgebrochen werden.
Wäre es möglich, eine Schwangerschaft zu unterbrechen, müsste man sie wieder aufnehmen können. Der Ausdruck "Schwangerschaftsunterbrechung" ist somit nichts anderes als eine Verharmlosung.
Als Mann ist mir unbegreiflich, wie man das Thema Schwangerschaftsunterbrechung = Schwangerschaftsabbruch = Tötung eines im Entstehen begriffenen Lebens gesetzlich regeln muss. Warum lässt man eine Schwangere dieses nicht selbstverantwortlich entscheiden? Alles andere wäre eine moralische Anmaßung gegen und Bevormundung von Frauen.
Dieses Thema ist einfach zu sensibel für parteipolitische Spielchen. Hier sollte jeder Abgeordnete nach seinem Gewissen entscheiden. Besser wäre eine Volksabstimmung oder -befragung.