Nicht jeder Belgier, der in eine sogenannte "rote Zone" reist, muss bei seiner Rückkehr automatisch in Quarantäne. Die Vorsichtsmaßnahmen gelten für Menschen, die sich für einen längeren Zeitraum in den Gefahrenzonen aufhielten, stellte das Außenministerium nach einem Bericht der VRT klar. Aber eben nicht für Menschen, die sich auf der Durchreise befänden, für die diese Orte also nur eine kurze Zwischenstation vor der Weiterreise in andere Urlaubsgebiete seien.
Wer also zum Beispiel nach Lissabon fliegt, dort ein Auto mietet und direkt in den Süden Portugals reist, muss demnach nicht in Belgien in Quarantäne. Es sei denn natürlich, er weist Covid-19-Symptome auf.
Urlauber, die sich in einem Gebiet aufhalten, das bei der Abreise von den belgischen Behörden noch als grüne Zone ausgezeichnet war, dann aber zur roten Zone erklärt wurde, können doch auf Unterstützung durch den Reiseversicherer Touring beziehungsweise die Reisebeihilfe Mutas zählen.
Bis zu 48 Stunden nach der Farbänderung der Zone können Reisende also weiter sowohl auf medizinischen, als auch auf technischen Beistand zum Beispiel bei Autopannen oder der Rückreise rechnen, so Touring-Sprecher Danny Smagghe. Dieser Anspruch verfällt allerdings, wenn die Reisenden entscheiden, in dem Hochrisikogebiet zu verbleiben.
Reiseampel für Urlaubsregionen nun veröffentlicht: Drei "rote Zonen"
Boris Schmidt