Nun heißt es aber, dass es dabei um eine Fehlinterpretation eines ministeriellen Erlasses ging. Die Gäste müssen seit dem Wochenende auf einem Fest nicht mehr sitzenbleiben.
Ein Essensbuffet ist nun erlaubt. Tanzen dürfen aber nur die frischverheirateten Eheleute für den Eröffnungstanz.
Am Wochenende hatte das Krisenzentrum gemeldet, dass man im kleinen Kreis tanzen dürfe. Das ist nicht der Fall, wie am Montag klargestellt worden ist. Wer für die Kommunikationspanne verantwortlich ist, ist nicht klar.
vrt/km