Marckx hatte 1979 den belgischen Staat wegen der Diskriminierung von unehelichen Kindern verklagt. Unter anderem beim Erbrecht und der Anerkennung der Kinder bestanden damals noch Unterschiede zwischen Kindern verheirateter Eltern und unehelichen Kindern.
Marckx war nicht verheiratet. Sie zog in ihrem Namen und im Namen ihrer Tochter vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und bekam Recht. Das Gericht urteilte, dass die belgischen Gesetze in mehreren Punkten gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstießen. Es dauerte bis 1987, bis die Gesetze angepasst waren. Auch andere Länder haben in der Folge des Marckx-Urteils ihre Gesetzgebung anpassen müssen.
Paula Marckx war Mannequin, Nacktmodell, Modejournalistin und eine der ersten weiblichen Pilotinnen von Belgien.
belga/km