Dabei geht es um Ungerechtigkeiten, die die Klägerinnen in der belgischen Kolonialzeit erfahren haben. Die Frauen waren in den 1940er Jahren geboren worden. Ihre Väter waren weiße Belgier, ihre Mütter afrikanische Frauen.
Als Kinder wurden sie ihren Familien weggenommen und in katholische Waisenhäuser gebracht. Dort wurden sie schlecht behandelt, weil sie Mischlinge waren.
Die Klägerinnen wollen, dass der belgische Staat das Unrecht anerkennt und einen Schadenersatz von je 50.000 Euro zahlt.
Letztes Jahr hatte sich der damalige Premierminister Charles Michel im Namen der Regierung öffentlich für den Umgang Belgiens mit Mischlingskindern in der Kolonialzeit entschuldigt.
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