Jetzt läuft die Sonderregelung aus und wird nicht verlängert. Darauf hat sich am Dienstag der Justizausschuss der Kammer verständigt.
Allerdings dürfen Schuldner bis Ende August mehr Geld behalten. Der Lohn-Betrag, der nicht gepfändet werden darf, steigt von rund 1.100 Euro auf knapp 1.300 Euro.
vrt/okr