Die Kunden erhielten zwar einen Gutschein für einen späteren Flug. Betrug wäre es aber, wenn Fluggesellschaften ein Produkt verkaufen, dass sie gar nicht liefern können. Auf diese Weise könnten sie schnell an Geld kommen, ohne sofort eine Gegenleistung erbringen zu müssen.
Muylle findet das inakzeptabel, wenn Menschen heute eine Reise buchen, um dann morgen eine Mail zu erhalten, dass der Flug nicht stattfinden kann. Die Ministerin will die Wirtschaftsinspektion einschalten, um herauszufinden, ob das gesetzlich ist.
vrt/vk
Der Zweifel ist absolut berechtigt. Aktuell erlebe ich selber, dass mein Flug nach Griechenland Anfang Juli aufgrund von Einreisebeschränkungen abgesagt wurde. Fakt ist, diese Beschränkungen bestehen nicht mehr. Fakt ist ebenfalls, dass der Flug am gleichen Datum von Frankfurt aus weiterhin buchbar ist.
Im Anschluss an die Stornierung erhält man eine automatisierte Mail mit einem begrenzt gültigen, nicht übertragbaren Gutschein und nahezu keiner Möglichkeit schriftlich mit dem Unternehmen in Kontakt zu treten. Das Verbraucherrecht auf Kostenrückerstattung wird ignoriert. Alle Beschwerdemails werden konsequent unbeantwortet gelassen.
Wer für den kommenden Sommer bei der Condor Flüge bucht, muss starke Nerven besitzen oder einen prall gefüllten Geldbeutel. Ich persönlich werde es jedenfalls unterlassen!