Daraus geht hervor, dass bei der Ausübung des Gewerbes Maskenpflicht für Prostituierte und Kunden besteht. Auch muss Einweg-Bettwäsche eingesetzt werden.
Der Maßnahmenkatalog wurde bereits von den Experten des wissenschaftlichen Beratergremiums GEES gutgeheißen. Jetzt muss noch der für Selbständige zuständige Minister Denis Ducarme grünes Licht geben.
belga/cd