Das galt bisher nur für Beschäftigte im Gesundheitswesen. Jetzt fallen auch Beschäftigte in Supermärkten unter diese Regel, ebenso Polizisten, Gefängniswärter, Zollbeamte und Mitarbeiter des Zivilschutzes.
Sie alle können nicht auf Home Office umsteigen oder die Abstandsregel einhalten. Sie haben daher bei der Ausübung ihres Berufes ein größeres Ansteckungsrisiko.
Für die Anerkennung ist der Nachweis einer Corona-Infektion erforderlich.
Weitere Informationen findet man bei der Föderalagentur für Berufsrisiken.
b/sh