Das hat das Strafgericht Gent geurteilt. Die SNCB hatte einige ihrer Mitarbeiter einem krebserregenden Stoff ausgesetzt. Beim Abschleifen alter Waggons aus den 1960er Jahren war der giftige Stoff Chrom 6 freigekommen.
Dem Gericht zufolge hat die SNCB ihre Beschäftigten nicht ausreichend geschützt. Eine Entschädigung erhalten die Arbeiter nicht.
belga/vrt/jp