Quasi alle der bisher Festgenommenen sollen Verbindungen zu Dschihadistengruppen im Limburger und Antwerpener Raum haben. Der bekannteste: Khalid Bouloudo, 45 Jahre, aus Maaseik. 2002 geriet er erstmals wegen einer vermuteten Radikalisierung ins Visier des Staatsschutzes. 2006 musste er vor Gericht, weil er Afghanistan- und Irakkämpfern Unterkünfte, Geld und Papiere besorgt hatte, und wegen direkten Kontakten zu einer marokkanischen Terrorgruppe, die unter anderem in Madrid und Casablanca Anschläge mit über 200 Toten verübt haben soll.
Nach Verbüßung ihrer Strafe eröffneten Bouloudo und seine Gruppe ihre eigene Moschee in Maaseik, die besonders von Salafisten und auch gerade jüngeren Muslimen frequentiert wurde. Er musste in der Folge wegen der Rekrutierung von Syrienkämpfern vor Gericht. Mindestens 15 Personen, darunter zwei Minderjährige, soll er angeworben haben. Andere von ihm radikalisierte Personen tauchten später bei Sharia4Belgium auf. Nach einem langwierigen Prozess wurde er zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt. Eigentlich. Denn das Berufungsgericht in Brüssel reduzierte die Strafe im Mai 2019 auf drei Jahre auf Bewährung.
Und dieser Bouloudo soll jetzt eben hinter der Entführung von Genk stecken. Die ganze Angelegenheit sorgt bereits jetzt für ziemlich viel Wirbel.
Drei Jahre auf Bewährung - für Syrienkämpfer beziehungsweise Rekrutierer finde sie das doch eine überaus leichte Strafe, sagte die Vorsitzende der Kammerkommission für Justiz, Kristien Van Vaerenbergh (N-VA), in Radio Eén. Auch wenn die Gerichte natürlich unabhängig seien.
Aber was sehr viele Fragen aufwerfe, sei vor allem, dass jemand, der auf Bewährung auf freiem Fuß sei, wieder eine Bande bilden und derartige Taten begehen könne. Hier kommen also wohl Fragen auf Justizminister Koen Geens vor der Kammerkommission zu.
Lösegeld zur Terrorfinanzierung?
Aber abgesehen davon, gebe es auch Einiges zu klären, was die Nachverfolgung angehe. Wie könne so jemand während der Bewährung Waffen ansammeln und solche Taten begehen? Solche Personen müssten doch besonders gut im Auge behalten werden. Hier erwarte sie Antworten vom Justizminister. Und die Nachverfolgung müsse besser werden.
Was das Ganze allerdings noch schlimmer mache, sei die Befürchtung, dass das Lösegeld von immerhin doch über 300.000 Euro zur Terrorfinanzierung genutzt werden könne. Aber hier müsse man erst die Ergebnisse der Nachforschungen abwarten.
Auch die flämische Justizministerin Zuhal Demir, ebenfalls N-VA, reagierte empört. Unbegreiflich finde sie es, dass ein Mitglied einer terroristischen Vereinigung eine so leichte Strafe mit so leichten Bedingungen bekommen habe, so Demir. Mehr noch: Bouloudo habe überdies im Dezember gegen seine Bewährungsauflagen verstoßen. Auch unbegreiflich, dass er deswegen nicht wieder ins Gefängnis musste. Das erzeuge ein Gefühl der Straffreiheit. Von Flandern aus hätte sie aber dagegen nichts unternehmen können.
Brüsseler Berufungsgericht reagiert
Währenddessen geriet das Berufungsgericht in Brüssel wenig überraschend etwas in Erklärungsnot. Richter entschieden auf der Basis der Informationen, über die sie zu diesem Zeitpunkt verfügten, so Sprecher Peter Hartoch vom Berufungsgericht in der VRT. Sie hätten keine Glaskugel. Hinterher sei es immer einfach, mit dem Finger zu zeigen. Und man fälle Urteile nicht leichtfertig. Und auch nicht für Straftaten, die zu diesem Zeitpunkt vielleicht in der Zukunft lägen.
Die Entscheidung sei nach Ehre und Gewissen getroffen worden. Und nur weil eine leichtere Strafe verhängt worden sei, bedeute das nicht, dass das Berufungsgericht einen Fehler begangen habe. Außerdem, so betonte Hartoch, liege es nicht in der Zuständigkeit der Richter, nachzuverfolgen, ob die Straftäter die ihnen auferlegten Bedingungen einhielten.
Entführungsfall in Genk: Terroristischer Hintergrund oder Drogenmilieu-Tat?
Boris Schmidt