Das Argument der dringenden Notwendigkeit sei nicht haltbar und rechtfertige keine Aufhebung des Verbots, urteilt der Staatsrat. Auch hätten die Kläger zu lange gewartet, was gegen die Dringlichkeit der Angelegenheit spreche.
Die jungen Gläubigen hatten beanstandet, dass gemeinsame Messfeiern weiter untersagt sind, während Menschen in anderen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens wieder zusammen kommen dürfen. In Deutschland und Frankreich waren die Richter dieser Argumentation gefolgt, und die Regeln wurden angepasst.
Am 3. Juni befasst sich der Nationale Sicherheitsrat mit der Frage, ob und unter welchen Auflagen die Gotteshäuser wieder öffnen dürfen.
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