Das gilt für West- und Ostflandern, Flämisch-Brabant und Limburg, wie die Gouverneure mitgeteilt haben. Das Grundwasserniveau dürfe nicht weiter sinken. Begrenzte Ausnahmen gibt es für Landwirte.
Wer unerlaubterweise aus den betroffenen Zonen Wasser abpumpt, riskiert Strafen von bis zu 14 Tagen Gefängnis und eine Geldstrafe.
belga/km