Wie die Gewerkschaften in einem Kommuniqué schreiben, hatten sie gehofft, dass der Gerichtshof die Grundrechte der Arbeiter besser schützen werde.
Der Verfassungsgerichtshof hatte das Gesetz zum Minimaldienst bestätigt. Er hatte lediglich einen Passus annulliert. Dabei ging es um Sanktionen gegen Mitarbeiter der Bahn, die nicht mitteilen, ob sie am Streiktag arbeiten wollen oder nicht.
belga/cd