Das Gesetz zum Minimaldienst war im November 2017 im Staatsblatt veröffentlicht worden.
Das Verfassungsgericht annulliert nur einen Passus des Gesetzes. Darin sind Sanktionen gegen Bahnbeschäftigte vorgesehen, die nicht mitgeteilt haben, ob sie am Streiktag arbeiten wollen oder nicht.
Das Verfassungsgericht bestätigt alle anderen Aspekte des Gesetzes und weist damit einen Einspruch der Gewerkschaften ab.
belga/est