Bedingung ist aber, dass sie einen konkreten Verdienstausfall nachweisen können, weil eine schon geplante Veranstaltung wegen der Corona-Krise nicht stattfinden kann. Die Veranstaltung hätte zudem zwischen dem 1. Mai und 30. August stattfinden müssen.
Als Nachweis gilt neben einem Vertrag auch gedruckte Veranstaltungsprogramme oder E-Mails, die ein Engagement belegen.
vrt/okr