Die Familie - Eltern und zwei Kinder im Alter von fünf und acht Jahren - aus Aleppo im Norden von Syrien hatte in der belgischen Botschaft in Beirut (Libanon) humanitäre Visa beantragt, um in Belgien ein Asylgesuch einzureichen. Aleppo war einer der Brennpunkte des Bürgerkriegs in Syrien. Belgien hatte den Antrag abgelehnt.
Nach mehreren widersprüchlichen Urteilen vor belgischen Gerichten war die Familie vor den Europäischen Gerichtshof gezogen. Der hat nun geurteilt, dass Belgien nicht für die Familie zuständig war.
Der Europäische Gerichtshof unterstreicht aber, dass Staaten ihre Botschaften sehr wohl dazu nutzen dürfen, um den Zugang zu Asylprozeduren zu vereinfachen.
belga/km