Öffnen dürfen Firmen, die keinen direkten Kundenkontakt haben. Geschäfte bleiben vorerst noch geschlossen. Ausgenommen sind Stoffgeschäfte und Kurzwarenläden.
Ab Montag fahren wieder mehr Züge und Busse. Für alle Personen ab zwölf Jahren gilt in den öffentlichen Verkehrsmitteln eine Maskenpflicht. Wer keine Maske hat, sollte Mund und Nase mit einem Schal oder Tuch bedecken.
Die Maskenpflicht beginnt schon, sobald man den Bahnhof betritt und an den Bus-Haltestellen. In vielen Bussen ist die Zahl der Passagiere beschränkt.
Die Schulen bleiben noch geschlossen. Die Kinderkrippen lassen nach und nach mehr Kinder zu, müssen aber Sicherheitsvorkehrungen treffen.
Sport ist ab jetzt mit zwei Personen außerhalb der direkten Familie gestattet. Gewisse Sportarten sind wieder erlaubt und man darf mit dem Auto zum Wald oder zum Sportclub fahren. Dabei müssen die Hygiene- und Abstandsregeln weiterhin beachtet werden.
Grenzgänger dürfen nun auch wieder in dem Land einkaufen, in dem sie arbeiten. Zum Einkaufen ins Nachbarland fahren, ist weiterhin verboten.
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