Ab Montag sind Fahrten im Zusammenhang mit Freizeitaktivitäten an der frischen Luft wieder erlaubt. So darf man zum Beispiel mit dem Auto zu seinem Sportclub in Wohnortnähe fahren. Weitere Fahrten sind aber nach wie vor untersagt, erklärt der Sprecher des Krisenzentrums Yves Stevens.
Betriebe ohne Publikumsverkehr dürfen ihre Mitarbeiter ab Montag wieder an ihre Arbeitsplätze zurückkehren lassen. Die Abstands- und Hygieneregeln gelten aber weiterhin.
Mit dem Lockdown der letzten Wochen sei es gelungen, die Epidemie in den Griff zu bekommen, so Stevens. Die Zahlen seien ermutigend. Das Virus sei aber nach wie vor da. Man müsse alles tun, um eine zweite Infektionswelle zu verhindern. Dazu sei es wichtig, weiterhin die Hygiene- und Abstandsregeln einzuhalten.
Im öffentlichen Transport gilt ab Montag eine Maskenpflicht, empfohlen wird das Tragen eines Mundschutzes aber auch zum Beispiel beim Einkaufen. Supermärkte dürfen die Masken ab Montag verkaufen.
rtbf/sh