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Wenn Gefahr droht: Arbeitnehmer dürfen sich vom Arbeitsplatz entfernen

27.04.202018:0027.04.2020 - 18:20
  • Coronavirus
Illustrationsbild: Yorick Jansens/Belga
Illustrationsbild: Yorick Jansens/Belga

Arbeitnehmer dürfen sich von ihrem Arbeitsplatz entfernen, wenn sie dort einer unmittelbaren Gefahr ausgesetzt sind. Darauf hat die Arbeitsrechtlerin Elise Dermine von der Freien Universität Brüssel (ULB) in der RTBF hingewiesen.

Das Recht erlaube es aber nicht, zu Hause zu bleiben, weil man glaubt, dass am Arbeitsplatz Gefahr drohe, sondern beziehe sich nur auf eine konkrete Situation. Das wäre beispielsweise der Fall, wenn Arbeiter in einem Minibus gemeinsam zu einer Baustelle fahren sollen, ohne dass der Arbeitgeber Mundschutzmasken zur Verfügung stelle.

Weil die Arbeitnehmer dann Gefahr liefen, sich mit dem Coronavirus zu infizieren, könnten sie sich deshalb weigern, in den Wagen zu steigen, so die Arbeitsrechtlerin Elise Dermine. Der Arbeitgeber dürfe dieses Verhalten dann nicht sanktionieren.

Das entsprechende Gesetz gibt es in Belgien seit mehr als 20 Jahren. Allerdings hat sich vor Gericht bisher noch nie ein Kläger darauf berufen. Weil es keine Präzedenzfälle gibt, ist unklar, wie Richter das Recht im Einzelfall auslegen.

rtbf/okr

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