Unter anderem für Hochzeiten und Begräbnisse wurden die Regeln verdeutlicht. Bei einer standesamtlichen Trauung dürfen nur noch das Brautpaar, die Trauzeugen und der Standesbeamte anwesend sein. Die Eltern sind nicht zugelassen.
An Beerdigungsfeierlichkeiten dürfen höchstens 15 Menschen teilnehmen, darunter zehn Trauergäste. Sie müssen anderthalb Meter Abstand zu einander halten.
vrt/jp