Die Justiz habe in den letzten Tagen ein System zu Videokonferenzen eingerichtet, das bis zu 1.500 Personen gleichzeitig nutzen könnten, erklärt Justizminister Koen Geens in der VRT.
Es steht bei Zivilprozessen zur Verfügung. Allerdings nur, wenn alle Prozessparteien und das Gericht damit einverstanden sind. Bei Strafprozessen dürfen nur die Sitzungen der Ratskammer und Anklagekammer per Videokonferenz stattfinden.
belga/vrt/okr