Das hat das Kollegium der Generalprokuratoren in einem Rundschreiben mitgeteilt. Die Zeit der Sensibilisierung sei vorbei. Inzwischen müsste jedem der Ernst der Lage und die geltenden Regeln klar sein.
Privatpersonen, die dagegen verstoßen, müssen eine Strafe in Höhe von 250 Euro zahlen. Händler, die sich nicht an die Maßnahmen halten, 750 Euro. Wiederholungstäter werden sich automatisch vor einem Gericht wiederfinden, warnen die Generalprokuratoren.
belga/mh