Pflegepersonal und Ärzte seien besonders gefährdet, sich mit dem Coronavirus anzustecken. Wer positiv getestet wird, hat Anspruch auf eine Entschädigung wegen einer Berufskrankheit.
Das gilt für Rettungsdienst-Mitarbeiter, Krankenhauspersonal unter anderem in Notaufnahmen und auf Intensivstationen und Berufstätige in anderen Pflegeeinrichtungen, in denen mindestens zwei Fälle von Coronavirus festgestellt worden sind.
Anspruch auf eine Entschädigung haben sowohl medizinische Mitarbeiter als auch Logistik-Mitarbeiter und Reinigungspersonal. Auch Beschäftigte anderer Sektoren, die sich nachweislich bei der Arbeit angesteckt haben, erhalten unter bestimmten Umständen eine Entschädigung.
Betroffene können bei Fedris einen Antrag auf Entschädigung einreichen. Fedris ist zuständig für Einrichtungen im Privatsektor und auf Ebene der Gemeinden und Provinzen, aber nicht für die Gemeinschaften, Regionen und die föderalen Einrichtungen. In dem Fall muss die Entschädigung beim Arbeitgeber beantragt werden.
belga/km