Das hat der Verband der Saunabetreiber nach Rücksprache mit den zuständigen Behörden bekanntgegeben.
Eine Ausnahme gibt es nur für private Einrichtungen, die Kosmetikbehandlungen, Massagen oder Saunanutzung anbieten. Voraussetzung ist, dass die Kunden auf Termin angenommen werden und sich folglich zeitgleich nur wenige Menschen in einer Einrichtung aufhalten.
Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Coronavirus und den Maßnahmen gegen seine Ausbreitung gibt es auch auf Deutsch auf der Webseite des Föderalen Dienstes Volksgesundheit.
belga/mh