Diese Regel hat die Föderalregierung in der Nacht zum Samstag aber wieder zurückgezogen. Das hat DG-Gesundheitsminister Antoniadis dem BRF bestätigt.
Demnach dürfen nur Apotheken, Läden für Tierfutter und Lebensmittelgeschäfte am Wochenende öffnen. Dazu zählen Supermärkte aber auch kleinere Geschäfte wie Bäckereien oder Metzgereien. Alle anderen Geschäfte dürfen nur in der Woche öffnen.
Bars und Diskotheken bleiben ganz geschlossen. Auch Restaurants, die Gäste an Ort und Stelle bewirten, müssen schließen. Fritüren, Imbissbuden oder Lieferdienste dürfen Gerichte nur zum Mitnehmen anbieten. Ziel der Maßnahme ist es, möglichst wenige Menschen zusammenzubringen und soziale Kontakte zu vermeiden.
Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Coronavirus und den Maßnahmen gegen seine Ausbreitung gibt es auch auf Deutsch auf der Webseite des Föderalen Dienstes Volksgesundheit.
Corona: Krisentreffen der Regierung und Bürgermeister in St.Vith
Mir ist unverständlich, dass in der Gastronomie ein Abstand von 1,5 m zum nächsten Gast eingehalten werden muss, beim Friseur jedoch direkt am Kopf gearbeitet wird und diese Regelung nicht zählt. Da werden doch schon wieder Äpfel mit Birnen verglichen.
Das ist das beste Beispiel, Herr Dorn, dass die Politiker auch nicht wissen , was sie tun sollen!
Ehrlich wäre es, es mal zuzugeben!
Ist auch vielleicht schwierig, welche Entscheidung zu treffen ist.
Am Anfang, als das Virus außerhalb von Europa war, hätte man die Grenzen schließen müssen...
So sehe ich das auch, Herr Dorn, reden da schon seit gestern Abend drüber, das Friseure schliessen müssen. Das ist sonst unverantwortlich.
Das nächste was mich nachdenkllich macht ist, ich pflege seit 2 Jahren meine 92jährigen Onkel zu Hause in Vollzeit.
In Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern, ist kein Besuch mehr von alten Angehörigen erlaubt. Wie sieht es mit den pflegenden Angehörigen aus?
Ich habe Respekt vor unserer Regierung und Politik, im Moment haben die das größtenteils im Griff, woanders in Europa sieht das wirklich schlimmer aus.
Ich möchte solche Entscheidungen nicht treffen
SO SEHE ICH DAS MIT DEN FRISEUREN AUCH ,MAN IST HAUTNAH AN DEM KOPF VON KUNDEN (AUGENBRAUEN ZUPFEN ODER FÄRBEN,WIMPER FÄRBEN , BART RASIEREN )DA BESTEHT AUCH EINE GEFAHR ; DENN MAN IST JA NICHT 2 METER VOM KUNDEN ENTFERNT.DAS KANN ES AUCH NICHT SEIN .WIE WIRD DAS ALLES BEWERTET???????ABER DIE GASTRONOMIE UND ANDERE LOKALITÄTEN WERDEN GESCHLOSSEN.ES IST EINE GANZ SCHWIERIGE ENTSCHEIDUNG. ES MUSS NICHT,ABER ES KANN.DESHALB WÜRDE ICH AUCH HIER EINE VORMASNAHME IN ERWÄGUNG ZIEHEN. BLEIBT ALLE GESUND.
Werte Nutzer,
dieser Artikel betrifft die Maßnahmen, die am 14.3.2020 in Kraft getreten sind. Hier der Artikel zu den neuen Maßnahmen, die am 17.3 beschlossen wurden und am 18.3. in Kraft treten: https://brf.be/national/1365838/
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