Das geht aus neuen Erkenntnissen von Sciensano hervor, dem Wissenschaftlichen Institut für Volksgesundheit.
Außerdem gelten für Mitarbeiter aus dem Gesundheitssektor wie Ärzte, Pfleger oder Mitarbeiter in Altenheimen jetzt weniger strenge Regeln bei Krankheitssymptomen. Solange ihr Gesundheitszustand es zulässt, dürfen sie selbst mit leichten Krankheitssymptomen weiter arbeiten, müssen aber einen Mundschutz tragen. Erst bei Fieber oder Atemproblemen müssen sie in Quarantäne.
Wer sich mit Atemwegsinfekten bei einem Hausarzt meldet, gilt weiterhin als Verdachtsfall auf Coronavirus, wird aber nicht zwingend getestet. Der Patient soll aber den Kontakt zu anderen Menschen meiden.
belga/okr