Die beiden Frauen und ihre Kinder wurden in einem kurdischen Lager im Nordosten Syriens festgehalten. Ein Gericht hatte zunächst geurteilt, dass der belgische Staat helfen müsse, damit die Frauen nach Belgien zurückkehren können. Dagegen hatte der belgische Staat Berufung eingelegt.
Das Berufungsgericht erklärt jetzt, dass man den Staat nicht verpflichten könne, in einem ausländischen Gefangenenlager zu intervenieren.
vrt/okr