Die Kammer verabschiedet am Donnerstag dazu eine neue Regelung. Seit zehn Jahren können Bürger sich bei ihrer Gemeinde registrieren lassen, dass sie Euthanasie bekommen können, falls sie zum Beispiel im Koma liegen. Bislang muss diese Patientenverfügung alle fünf Jahre erneuert werden. Das soll in Zukunft nicht mehr nötig sein. Die Patientenverfügung kann aber weiterhin jederzeit widerrufen werden.
2018 gab es landesweit rund 30.000 lebende Belgier, die ihre Patientenverfügung nicht verlängert haben. Ob sie tatsächlich keine Sterbehilfe mehr wollen, oder einfach nur vergessen haben, sie zu erneuern, weiß niemand, sagt die Groen-Abgeordnete Barbara Cremers. Schon damals habe die Evaluierungskommission die Fünf-Jahresfrist für problematisch erklärt. Deshalb sei Groen für diese neue, viel logischere Regelung.
vrt/vk