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Staatsrat spricht sich nicht gegen Lockerung des Abtreibungsgesetzes aus

28.02.202019:00
  • Kammer
Verurteilung im Gerichtssaal (Illustrationsbild: Gil Cohen Magen/EPA)
Verurteilung im Gerichtssaal (Illustrationsbild: Gil Cohen Magen/EPA)

Der Staatsrat hat keine Bedenken, was den Vorschlag zur Lockerung des Abtreibungsgesetzes angeht. Der Gesetzesvorschlag sieht unter anderem vor, die Frist für einen Schwangerschaftsabbruch von zwölf auf 18 Wochen zu verlängern.

Der Staatsrat gibt dazu keine negative Empfehlung ab. Der Gesetzgeber habe in dem Fall einen "großen Ermessensspielraum", heißt es. Er darf diese Entscheidung aus Sicht des Staatsrats also treffen. Der Staatsrat ist die juristische Instanz, die die Vereinbarkeit von Gesetzesvorschlägen mit der bestehenden Gesetzgebung prüft.

Der neue Gesetzesvorschlag zur Abtreibung ist von den sozialistischen Parteien vorgelegt worden und wird von Liberalen und Grünen sowie Défi und PTB unterstützt. In der Justizkommission der Kammer hat er bereits grünes Licht erhalten, ist aber noch nicht in der Plenarsitzung debattiert worden.

Der Text sieht auch vor, die Entscheidungsphase von sechs auf zwei Tage zu verkürzen und die Strafverfolgung nach einer Abtreibung abzuschaffen.

belga/km

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