Tine Nys war eine 38-jährige Frau, die im April 2010 Sterbehilfe in Anspruch nahm, weil sie unter schweren psychischen Problemen litt. Zwei Ärzte und eine Psychiaterin hatten die Euthanasie gewährt. Sie wurden deshalb von der Familie verklagt. Aus ihrer Sicht waren nicht alle gesetzlich vorgeschriebenen Kriterien für eine Sterbehilfe erfüllt.
Ein Schwurgericht sprach die Ärzte Ende Januar frei. Sie können auch in einem Berufungsprozess nicht mehr schuldig gesprochen werden. Das Gericht könnte sie aber wohl zur Zahlung eines Schmerzensgelds an die Eltern verurteilen.
vrt/jp
Was fuer ein "unwuehrdiges" Drama ! Der Anwalt der Familie wird seine Mandanten wohl erklaert haben, dass nach diesem (gerechtfertigten) Freispruch
keine strafrechtliche Verurteilung mehr moeglich ist , wohl aber eine zivilrechtliche
Schadensersatzforderung erreicht werden kann. Was der Strafprozess nur eine Vorbereitung fuer eine Schadensersatzklage ???? So sieht es aus !
Mein Eindruck, es geht um GELD nicht mehr und nicht weniger!