Der Beschluss vom Freitag folgt einem Urteil des Verfassungsgerichtshofes, der entschieden hatte, dass die letzte Gemeinderatswahl gültig war. Die Wahl hatte wiederholt werden müssen, weil Anhänger der Liste des Bürgermeisters Dimitri Fourny mit gefälschten Wahlvollmachten Stimmen abgegeben hatten.
Fourny hatte gegen das Ergebnis der Wahlwiederholung geklagt, der Gerichtshof hatte ihm aber nicht recht gegeben. Jetzt kann in Neufchâteau eine neue Mehrheit zusammengestellt werden. Der scheidende Bürgermeister Fourny landet in der Opposition.
belga/cd