Bislang haben Eltern in solchen Fällen Anrecht auf drei Tage. Das wird von der CDH als unrealistisch betrachtet.
Sie plädiert dafür, die Zahl der Tage von drei auf zehn zu verlängern.
rtbf/cd
Die Kammer befasst sich am Mittwoch mit einem Vorschlag der CDH, die Trauertage für Eltern beim Tod eines ihrer Kinder zu verlängern.
Bislang haben Eltern in solchen Fällen Anrecht auf drei Tage. Das wird von der CDH als unrealistisch betrachtet.
Sie plädiert dafür, die Zahl der Tage von drei auf zehn zu verlängern.
rtbf/cd