Bei Cash-for-Car können Arbeitnehmer statt eines Firmenwagens mehr Lohn bekommen. Das sollte ursprünglich helfen, die Zahl der Staus in Belgien zu reduzieren.
Nach Meinung des Verfassungsgerichtshof kann Cash-for-Car aber zu Ungleichheiten bei der Steuerbelastung führen. Auch sei damit nicht garantiert, dass es weniger Staus gibt: Mit dem Extralohn könnten Arbeitnehmer sich einen Kleinwagen oder Gebrauchtwagen zulegen, um damit zur Arbeit zu fahren. Das System Cash-for-Car darf jetzt nur noch bis maximal Ende des Jahres weitergeführt werden.
Das sogenannte Mobilitätsbudget, bei dem Arbeitnehmer selbst entscheiden können, welches Transportmittel sie nutzen, um zur Arbeit zu kommen, bleibt hingegen bestehen.
vrt/vk