Daraufhin war eine groß angelegte Suchaktion eingeleitet worden. In Sozialen Netzwerken hatte es in der Folge massenhaft Hasskommentare gegeben.
Rassismus und Anstiftung zum Hass sind strafbar. Nur scheint so mancher das zu vergessen, vor allem im Internet.
Besonders geschmacklos war es aber am Dienstagabend in Sozialen Netzwerken zugegangen. Entzündet hatte sich das Ganze an der spektakulären Suchaktion in De Panne, die eingeleitet worden war, nachdem ein Boot mit Transitmigranten gekentert war.
Da wurde unter anderem unverhohlen dafür plädiert, die Transitmigranten doch einfach "absaufen" zu lassen. Die noch schamloseren Hasskommentare erspart man sich besser.
Die Justiz will es offensichtlich nicht dabei belassen. Die Staatsanwaltschaft Westflandern ordnete eine gerichtliche Untersuchung an. Die föderale Polizei werde also jetzt zunächst versuchen, die Urheber zu ermitteln, sagte Polizeisprecherin Sarah Frederickx in der VRT. Sollte sich herausstellen, dass diese strafbare Inhalte verbreitet hätten, dann werde die Akte an die Staatsanwaltschaft überwiesen.
Im Falle einer Verurteilung wegen Verstoßes gegen die Anti-Rasissmus-Gesetzgebung drohen zwischen einem Monat und einem Jahr Gefängnis oder eine Geldbuße in Höhe von bis zu 8.000 Euro.
vrt/vk