Die Fahrer werden von Deliveroo pro Fahrt bezahlt. Sie können selbst entscheiden, wie viel sie arbeiten, und ob sie auch für andere Lieferdienste fahren.
Das alles legt nahe, dass die Fahrer selbstständig sind. Für die Arbeitsinspektion ist das eine Scheinselbstständigkeit: Es sieht nach Selbstständigkeit aus, ist aber in Wahrheit ein Arbeitsverhältnis. In dem Fall müsste Deliveroo als Arbeitgeber Sozialbeiträge zahlen.
Für den Belgien-Chef von Deliveroo ist das Arbeitnehmerstatut nicht kompatibel mit dem Geschäftsmodell des Unternehmens. Man sei auf Flexibilität angewiesen und könne nicht unter einem festen Arbeitsvertrag einstellen. Wenn zum Beispiel zur Rushhour am Freitagabend doppelt so viele Bestellungen auszuliefern sind, müsse Deliveroo flexibel reagieren und kurzfristig mehr Fahrer einsetzen.
Sollte das Gericht urteilen, dass die Kuriere Arbeitnehmer sind, müssten Aktivitäten in Belgien eingestellt werden, so Deliveroo.
Beide Parteien sind vor Gericht zusammengekommen und haben den Prozesskalender besprochen. Die Arbeitsinspektion und Deliveroo können noch bis Oktober 2021 miteinander verhandeln - bevor es zum eigentlichen Prozess kommt.
Deliveroo will mit der Föderalregierung besprechen, ob eine Zwischenlösung möglich ist: ein Selbstständigenstatut, das mehr Schutz bietet. Die Gewerkschaften sind sehr skeptisch: ein drittes Statut, irgendwo zwischen Selbstständigkeit und Arbeitnehmer, sei indiskutabel.
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