Sie waren im Jahr 2010 an der Sterbehilfe für eine 38-jährige Frau mit schweren psychischen Problemen beteiligt.
Nach Ansicht der Anklage waren die Bedingungen für Euthanasie in diesem Fall nicht erfüllt. Die Ärzte müssen sich deshalb wegen Vergiftung vor Gericht verantworten.
Der Arzt Joris Vanhove, der die Euthanasie durchgeführt hat, sagte, in seiner 30-jährigen Berufserfahrung habe er noch nie so großes Leid gesehen. Bei Tine Nys habe keine Behandlung angeschlagen. Sie sei während der letzten Minuten sehr ruhig gewesen und dankbar, dass er die Sterbehilfe durchführte - obschon ihre Familie dagegen gewesen sei.
Die Mediziner hatten sich vorher nicht zu den Vorwürfen gegen sie äußern dürfen, zum einen wegen der laufenden Untersuchungen und zum anderen wegen des Berufsgeheimnisses.
Der Anwalt des Arztes sagte, dass der Prozess so lange Zeit nach den Vorkommnissen stattfinde, sei gegen die Rechte seines Klienten. Im Falle einer Verurteilung will er vor den Europäischen Gerichtshof ziehen.
vrt/est/km
Alles was ich hier aus der Presse entnehme, bringt mich zu den Entschluss, dass die beteiligten Aerzte mit ihrer Entscheidung einem sehr (psychisch) kranken und leidenden Menschen zu Recht auf ihre ausdrueckliche Bitte hin die Euthanasie zugestanden haben. Ich verstehe , dass die Eltern mit der Entscheidung ihrer Tochter Probleme haben. Sie waren aber dabei als die Tochter die dazu notwendigen Medikamente erhalten hat , sie die Eltern und Toechter haetten also die Moeglichkeit der Verhinderung gehabt und sie nicht genutzt, WARUM ?
Nein den Aerzten ist kein Fehlverhalten vorzuwerfen !