Im vergangenen April hatte das flämische Parlament mit den Stimmen aller Parteien das grundsätzliche Verbot von Feuerwerkskörpern in Flandern beschlossen. Auch die CD&V, die Partei von Wirtschaftsministerin Nathalie Muylle, stimmte dafür.
Mit der Maßnahme sollen vor allem Tiere vor Verletzungen und Panik geschützt werden. Auch Irritationen im Autoverkehr sollen durch das Verbot vermieden werden. Jeder Gemeinde ist es allerdings überlassen, Ausnahmen von dem allgemeinen Verbot zu genehmigen.
Hersteller von Feuerwerkskörpern hatten schon im Dezember gegen das Gesetz geklagt. Der flämische Städte- und Gemeindebund seinerseits ist auch nicht glücklich. Das Verbot sei in der Praxis unmöglich zu kontrollieren. Die flämische Regierung solle den Gesetzestext deshalb nachbessern.
Darauf zielt auch die Klage des Wirtschaftsministeriums. Den Verkauf von Feuerwerkskörpern zu regeln, sei eine föderale Kompetenz, betont die Ministerin. Es sei deshalb ihre Aufgabe, darauf zu achten, dass die europäischen Regeln für den Verkauf von Feuerwerkskörpern respektiert würden, was durch das grundsätzliche flämische Verbot zurzeit nicht geschehe.
Kay Wagner