Die "ideologische Alarmglocke". Der Mechanismus dürfte wohl nur noch ausgewiesenen Staatsrechtlern bekannt gewesen sein. Die Prozedur geht auf die erste Staatsreform von 1971 zurück.
Damals wollte man die Möglichkeit schaffen, "ideologische oder philosophische Minderheiten" zu schützen. Vor Augen hatte man da ganz konkret: Die Laizisten und Freidenker im katholischen Flandern, beziehungsweise die Katholiken in der Wallonie. Diese Spannungsfelder sind heute im Wesentlichen verschwunden. Den Sicherheitsriegel gibt es aber noch.
Diese "ideologische Alarmglocke" ist so gut wie nie angewandt worden und war fast vergessen. Bis sich die linke Opposition im flämischen Parlament daran erinnert hat. Hintergrund ist der Streit um die Streichung von Zuschüssen für einige sozio-kulturelle Einrichtungen, die sich vor allem an eine bestimmte gesellschaftliche Gruppe richten.
Für SP.A, Groen und PTB werden hier also eben gesellschaftliche Minderheiten diskriminiert. Und das zuständige Gremium, das aus den Vorsitzenden der wichtigsten Parlamente besteht, hat die Klage für zulässig erklärt. Jetzt wird sich also das föderale Parlament über die flämische Maßnahme beugen müssen. Klar, dass das nicht jedem in Flandern gefällt.
Roger Pint