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Neue Obergrenze bei Mahnkosten für unbezahlte Rechnung

04.12.201915:25
  • Kammer
Stromrechnung (Archivbild: Siska Gremmelprez/Belga)
Illustrationsbild: Siska Gremmelprez/Belga

Die Kosten für Mahnungen bei unbezahlten Rechnungen werden gedeckelt. Der Wirtschaftsausschuss der Kammer hat am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzesvorschlag gutgeheißen - und das einstimmig. Neu ist auch, dass die erste Mahnung nichts mehr kosten darf.

PS, S.PA und CD&V hatten den Gesetzesvorschlag eingereicht, um Missbrauch bei den Kosten für Mahnungen zu verhindern. Denn Menschen, die bereits Geldprobleme hätten, würden so nur noch weiter in eine Schuldenspirale abrutschen.

Künftig bekommen Verbraucher 20 Tage Zeit, um eine Rechnung zu bezahlen. Die erste Mahnung kostet nichts. Danach gibt es nochmal eine Frist von zehn Tagen.

Wer dann noch nicht bezahlt hat, muss mit zusätzlichen Kosten rechnen. Die sind allerdings gedeckelt. Zum Beispiel dürfen bei einer Rechnung unter 400 Euro nicht mehr als 40 Euro Mahngebühren berechnet werden.

Das Kammerplenum muss noch grünes Licht geben, damit das Gesetz in Kraft treten kann.

Katrin Margraff

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