Durch das neue Gesetz sollen Pharmaunternehmen unter anderem dazu gezwungen werden, schneller und detaillierter als bisher einen Mangel an Arzneimitteln zu melden. Die Gründe für den Mangel müssen aufgezeigt werden, um zu erkennen, wo genau die Ursache für den Mangel liegt.
Exporte von Medikamenten sollen künftig verboten werden können, wenn die Gefahr besteht, dass es zu einem Mangel an diesem Medikament auf dem belgischen Markt kommen könnte. Die Pharmaunternehmen werden außerdem dazu verpflichtet, ein bestelltes Medikament innerhalb von drei Tagen an den bestellenden Großhändler zu liefern.
Sollte der Patient aus Mangel ein teureres Produkt kaufen müssen, sollen dem Hersteller des Mangelmedikaments die Mehrkosten für den Ersatz in Rechnung gestellt werden können.
Hohe Strafen sind für Pharmaunternehmen nicht vorgesehen, wenn sie ein Produkt nicht ausreichend schnell dem Markt zur Verfügung stellen können.
Die neuen Maßnahmen wurden mit den Stimmen von N-VA, CD&V, OpenVLD, MR und Vlaams Belang angenommen. Die übrigen Parteien im Gesundheitsausschuss enthielten sich der Stimme. Das neue Gesetz muss noch im Plenum der Kammer angenommen werden.
Kay Wagner