Zu Inhalt wechseln
  • BRF Nachrichten
  • BRF1
  • BRF2
  • Mediathek
  • Unternehmen
  • BRF1 Livestream
  • BRF2 Livestream
  • BRF Podcast
  • Wetter
  • Verkehr
  • iconfacebook-1
  • iconyoutube-1
  • instagram
  • linkedin2
BRF Nachrichten
  • Home
  • Regional
    • Alle Gemeinden
    • Amel
    • Büllingen
    • Burg-Reuland
    • Bütgenbach
    • Eupen
    • Kelmis
    • Lontzen
    • Raeren
    • St. Vith
  • National
  • International
  • Sport
    • Fußballergebnisse
  • Meinung
    • Kommentar
    • Presseschau
  • Kultur
    • Bücher
    • Kino
    • Kunst
    • Medien
    • Musik
  • 80 Jahre BRF
-

Stadt Brüssel verbietet Alkohol in Fußgängerzone

03.12.201907:24
  • Brüssel
Der Boulevard Anspach in Brüssel
Der Boulevard Anspach in Brüssel (Bild: Nicolas Maeterlinck/BELGA)

Der Konsum von Alkohol in der Fußgängerzone von Brüssel wird ab dem 1. Februar 2020 verboten. Der Stadtrat nahm eine entsprechende Regelung Montagabend ohne Gegenstimme an.

Das Verbot soll zunächst sechs Monate gelten. Danach soll eine vorläufige Bilanz gezogen werden, bevor eventuell weitere Maßnahmen gegen den Alkoholkonsum in der Brüsseler Innenstadt beschlossen werden könnten.

Das Alkoholverbot soll für den ganzen Boulevard Anspach gelten, also von der Place de Brouckère im Norden über den Börsenvorplatz hinweg bis zur Place Fontainas im Süden. Dazu noch in einigen Abschnitten der angrenzenden Straßen.

Im Brüsseler Stadtzentrum ist die anfangs umstrittene Fußgängerzone mittlerweile zu einer ansehnlichen Flaniermeile ausgebaut worden. Allerdings gibt es immer wieder Beschwerden wegen Lärmstörungen, Vandalismus, Kleindelikten und einem allgemeinen Gefühl der Unsicherheit, das oft von Personen ausgeht, die unter dem Einfluss von Alkohol stehen. Auch die Sauberkeit in der Fußgängerzone lässt teilweise zu wünschen übrig.

Das Alkoholverbot sollte eigentlich schon ab 1. Januar 2020 in Kraft treten. Jetzt wird der Januar dafür genutzt, auf das Verbot hinzuweisen. Ab dem 1. Februar können dann bei Missachtung des Alkoholverbots Strafen von bis zu 350 Euro ausgesprochen werden.

Von dem Verbot ausgenommen sind die Terrassen von Cafés und Bars an der Fußgängerzone. Auch bei Veranstaltungen und Festen in der Fußgängerzone soll das Alkoholverbot aufgehoben werden.

Kay Wagner

Nach oben
  • Home
  • Regional
  • National
  • International
  • Sport
  • Meinung
  • Kultur
  • 80 Jahre BRF

Neuigkeiten zum BRF als Newsletter

Jetzt anmelden
Sie haben noch Fragen oder Anmerkungen?
Kontaktieren Sie uns!
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Kontakt
  • Barrierefreiheit
  • Cookie-Zustimmung anpassen

Design, Konzept & Programmierung: Pixelbar & Pavonet

Cookie Hinweis

Wir nutzen Cookies, um die Funktion der Webseite zu gewährleisten (essentielle Cookies). Darüber hinaus nutzen wir Cookies, mit denen wir User-Verhalten messen können. Diese Daten teilen wir mit Dritten. Dafür brauchen wir Ihre Zustimmung. Welche Cookies genau genutzt werden, erfahren Sie in unseren Datenschutzbestimmungen.

Nur essentielle Cookies zulassen Alle Cookies zulassen
  • BRF1
  • BRF2
  • Mediathek
  • Unternehmen
  • Home
  • Regional
    • Alle Gemeinden
    • Amel
    • Büllingen
    • Burg-Reuland
    • Bütgenbach
    • Eupen
    • Kelmis
    • Lontzen
    • Raeren
    • St. Vith
  • National
  • International
  • Sport
    • Fußballergebnisse
  • Meinung
    • Kommentar
    • Presseschau
  • Kultur
    • Bücher
    • Kino
    • Kunst
    • Medien
    • Musik
  • 80 Jahre BRF
  • Wetter
  • Verkehr
  • iconfacebook-1
  • iconyoutube-1
  • instagram
  • linkedin2
  • BRF1 Livestream
  • BRF2 Livestream
  • BRF Podcast
Podcast
-