Das Verbot soll zunächst sechs Monate gelten. Danach soll eine vorläufige Bilanz gezogen werden, bevor eventuell weitere Maßnahmen gegen den Alkoholkonsum in der Brüsseler Innenstadt beschlossen werden könnten.
Das Alkoholverbot soll für den ganzen Boulevard Anspach gelten, also von der Place de Brouckère im Norden über den Börsenvorplatz hinweg bis zur Place Fontainas im Süden. Dazu noch in einigen Abschnitten der angrenzenden Straßen.
Im Brüsseler Stadtzentrum ist die anfangs umstrittene Fußgängerzone mittlerweile zu einer ansehnlichen Flaniermeile ausgebaut worden. Allerdings gibt es immer wieder Beschwerden wegen Lärmstörungen, Vandalismus, Kleindelikten und einem allgemeinen Gefühl der Unsicherheit, das oft von Personen ausgeht, die unter dem Einfluss von Alkohol stehen. Auch die Sauberkeit in der Fußgängerzone lässt teilweise zu wünschen übrig.
Das Alkoholverbot sollte eigentlich schon ab 1. Januar 2020 in Kraft treten. Jetzt wird der Januar dafür genutzt, auf das Verbot hinzuweisen. Ab dem 1. Februar können dann bei Missachtung des Alkoholverbots Strafen von bis zu 350 Euro ausgesprochen werden.
Von dem Verbot ausgenommen sind die Terrassen von Cafés und Bars an der Fußgängerzone. Auch bei Veranstaltungen und Festen in der Fußgängerzone soll das Alkoholverbot aufgehoben werden.
Kay Wagner