Der Rat wirft der Regierung vor, noch immer keinen Königlichen Erlass verabschiedet zu haben, den die Architekten zur Ausübung ihres Berufs benötigen.
Architekten müssen seit jeher eine Versicherung abschließen. Ein Gesetz von 2017 hat diese Verpflichtung unter anderem auf Unternehmer und andere Dienstleister aus dem Bausektor ausgedehnt.
Dies hat nach Angaben der Architektenkammer dazu geführt, dass Versicherungsgesellschaften ihre Politik gegenüber den Architekten geändert haben. So weigern sich manche Gesellschaften, Architekten zu versichern. Diese können sich dann an ein sogenanntes Tarifierungsbüro wenden. Die Einsetzung dieses Büros sollte durch einen Königlichen Erlass erfolgen, doch sei bislang nichts geschehen.
belga/cd