Sterbehilfe ist in Belgien zwar erlaubt, aber nur dann, wenn der oder die Betroffene bei vollem Verstand ist. Liegt der Betroffene im Koma und kann nicht zurückkehren, dann ist Euthanasie zwar auch erlaubt, aber nur, wenn der Betroffene vorab eine Willenserklärung unterzeichnet hat.
Für die liberale Open VLD ist das zu eng gefasst. Wird jemand, der eine solche Willenserklärung verfasst hat, später beispielsweise dement, dann hat er kein Recht auf Euthanasie. Die Partei plant deshalb einen Gesetzesvorschlag, wonach eine Willenserklärung auch für Menschen gilt, die später unfähig sind, ihren Willen zu äußern - zum Beispiel bei Demenz, Gehirnblutungen, Gehirntumor oder Parkinson.
Unterstützung für den Vorschlag gibt es auch. Ein Professor für Palliativmedizin an der Freien Universität Brüssel hat eine Petition gestartet und schon 65.000 Unterschriften zusammen. Die Zahl der Demenzkranken werde in den kommenden Jahren steigen, deshalb sei eine Erweiterung des Euthanasiegesetzes nötig, so der Professor.
Die Open VLD will angesichts einer fehlenden Regierung ihren Vorschlag mit einer sogenannten Wechselmehrheit durchs Parlament bringen. Andere politische Parteien wie die flämischen Sozialisten (SP.A) und die flämischen Grünen (Groen) unterstützen die Idee. Die flämischen Christdemokraten (CD&V) sind dagegen.
Unterdessen wird schon an der Reform des Euthanasiegesetzes gearbeitet. Die Willenserklärung soll in Zukunft unbegrenzt gültig sein. Bislang muss sie alle fünf Jahre erneuert werden. In der zuständigen Kammerkommission hat dieser Vorschlag bereits grünes Licht bekommen.
vkr/jp