Insgesamt hatten vier Polizisten gegen die Ausstellung "Don't shoot" geklagt, weil sie auf den Fotos zu erkennen waren. Die Gesichter waren nicht verzerrt oder auf andere Weise unkenntlich gemacht.
Die fotografierten Polizisten sahen darin eine Verletzung ihrer Privatsphäre. Die Bilder waren bei einem Polizeieinsatz entstanden.
In seinem Urteil machte das Gericht eine klare Unterscheidung: Einerseits fällt das Recht, Polizisten zu fotografieren oder zu filmen, unter die Freiheitsrechte. Das gilt aber nicht uneingeschränkt und automatisch für die Verwendung der Bilder, befand das Gericht.
Daher müssen die Veranstalter Schadensersatz zahlen in Höhe von 500 bzw. 250 Euro. Das ist allerdings weiter weniger, als die Polizisten gefordert hatten.
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