So soll unter anderem die Möglichkeit zum Schwangerschaftsabbruch von zwölf auf 18 Wochen verlängert werden.
Außerdem stellt sich die Frage, ob strafrechtliche Verfolgung überhaupt noch angebracht ist.
rtbf/cd
Der Justizausschuss der Kammer befasst sich am Mittwoch mit einer Abänderung des Abtreibungsgesetzes. Fünf Gesetzesvorschläge liegen vor.
So soll unter anderem die Möglichkeit zum Schwangerschaftsabbruch von zwölf auf 18 Wochen verlängert werden.
Außerdem stellt sich die Frage, ob strafrechtliche Verfolgung überhaupt noch angebracht ist.
rtbf/cd