Der Patient hatte mehrmals im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen seinen Willen geäußert, aktive Sterbehilfe zu erhalten. Er befand sich auf einer Palliativpflege-Station.
Mehrere Tage vor dem festgelegten Sterbetermin reichte die Tochter des Patienten einen Einspruch bei Gericht ein, mit der Begründung, dass ihr Vater nicht in der Lage sei, selber über seinen Tod zu bestimmen. Das Gericht gab der Tochter recht und ordnete eine psychiatrische Untersuchung an. Auch wurde der Arzt darum gebeten, den Termin zu annullieren.
Der Arzt führte jedoch wie geplant die Euthanasie durch. Er stützte sich dabei auf die wiederholten Anfragen des Patienten.
Die Ärzteschaft und die Direktion erklärten sich solidarisch mit dem Arzt. Er wurde aber für die Dauer der Untersuchung freigestellt.
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