Belgien sollte sich dabei ein Beispiel an Großbritannien nehmen, das mit der Rückführung von IS-Kindern und ihrer Mütter mit britischer Staatsangehörigkeit auf dem Kriegsgebiet begonnen hätte. "Man spielt nicht mit dem Leben von Kindern", begründete Linard ihre Forderung.
Belgien habe genau wie alle anderen europäischen Länder die Pflicht, sich um das Wohl der Kinder zu kümmern. Egal, welche Verbrechen die Eltern womöglich verübt hätten. "Wir müssen den Kindern den größtmöglichen Schutz bieten und alle Anstrengungen unternehmen, sie aus dem Kriegsgebiet herauszuholen", forderte Linard weiter.
Die Ministerin fühlt sich bei ihrer Forderung nach Rückführung durch einen Beschluss der Föderalregierung bestärkt. Bereits vor gut zwei Jahren hatte sich die Regierung drauf geeinigt, die Kinder von belgischen IS-Kämpfern nach Belgien zurück zu holen. Bislang ist das nur im Fall von sechs Kindern geschehen. Insgesamt befinden sich laut Angaben des Anti-Terrorstabs Ocam noch 69 Kinder mit belgischen Eltern im aktuellen türkisch-kurdischen Kriegsgebiet.
Unterdessen haben zwei Anwälte im Namen eines verletzten belgischen IS-Kämpfers, dreier belgischer Witwen von IS-Kämpfern ihren zehn Kindern Klage gegen den belgischen Staat erhoben. Ihre Mandanten hätten ein Recht auf Rückführung nach Belgien, argumentieren die Anwälte. Sollte der Staat seiner Verpflichtung dazu nicht nachkommen, fordern die Anwälte vom Staat eine Strafzahlung von 7.500 Euro pro Tag und betroffener Person.